Laut Hamburger Taxenordnung, die vom Hamburger Senat zu gegebener Zeit jeweils aktualisiert wird (zuletzt zum 1. August 2011), setzt sich das Beförderungsentgeld bei Fahrten innerhalb des Hamburger Pflichtfahrgebiets aus dem Grundpreis, dem Preis je Kilometer, dem Wartegeld sowie ggfs. dem Großraumtaxen-Zuschlag zusammen.
Bei Fahrten außerhalb des Hamburger Pflichtfahrgebiets dürfen die Preise für Taxifahrten individuell berechnet werden, das gilt auch für die Botenfahrten-Preise.